Brandschutztüren, Tore, Klappen und Rollläden
Der sogenannte Feuerschutzabschluss muss den Durchtritt von Feuer in feuerhemmende Öffnungen oder feuerbeständigen Wänden verhindern. Zu Feuerschutzabschluss-Elementen zählen Brandschutztüren, Tore, Klappen und Rollläden.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben
Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben und Richtlinien wo Feuerschutzablässe eingebaut werden müssen. So ist in einem Flur der länger als 30 m lang der Einbau von Rauchschutztüren Pflicht.
DIN4102-5 regelt die Anforderungen in Deutschland
Innerhalb dieser Norm gibt es fünf Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 und T180. Das T gibt an, wie lange es dauert in Minuten, bis das Feuer durchtritt. Allerdings muss sich die Brandschutztüre dann noch öffnen lassen. Weiterhin findet eine weitere Unterteilung in die Klassen feuerhemmende, hochfeuerhemmende und feuerbeständige Feuerschutzabschlüsse statt. Diese sind wiederum in einflüglige Türen und zweiflüglige Türen unterteilt. Sollten Verglasungen in Feuerschutzabschlüsse werden, müssen diese die gleiche Feuerwiderstandsklasse haben, wie der Feuerschutzabschluss zugelassen ist.
Brandschutztüren schützen Mensch und Tier
Durch Brände entstehen jährlich Schäden in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro. Allein diese Zahl verdeutlicht, dass der Einsatz von Brandschutztüren und Brandschutzfenstern sehr wichtig ist. Der Hersteller Kolb und Appel bietet auf ihrer Website kolb-appel.de Brandschutztüren von höchster Sicherheit für den privaten und gewerblichen Gebrauch. Das selbsttätige Schließen der Türen oder die automatisch absenkbare Bodendichtungen, die das Ausbreiten von Rauch verhindern, sind nur zwei wichtige technischen Aspekte.
Technische ausgereifte Brandschutztüren
Die Türen sind nach DIN V ENV 1627:1999 geprüfte Bauteile ohne Schwachstelle. Alle Bauteile sind aus einem Guss und bieten so den größtmöglichen Einbruchschutz.